Allgemeine Geschäftsbedingungen – «AGB» - Kurse/Veranstaltungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen – «AGB» - Kurse/Veranstaltungen, Nothelferkurs.li;

 

1. Geltungsbereich:

Unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) fallen alle Rechtsgeschäfte, die über die Internetpräsenz unter www.nothelferkurs.li (nachfolgend «Homepage» genannt) abgeschlossen werden. Diese Homepage wird von dem Gewerbebetreibenden Eigentümer, Herr Carmelo Pasquale Accardi geführt und aktualisiert, für alle dargestellten Ausführungen des Geschäftes, ist der Geschäftsführer verantwortlich, siehe Impressum. Nachfolgend (Geschäftsführer) genannt. Der Geschäftsführer behält sich das Recht vor, die vorliegenden «AGB» jederzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt der bestätigten Kursanmeldung geltende Version maßgebend. Diese ist unter «AGB» einsehbar.

 

2. Angebot:

Die Kurse/Veranstaltungen (im Folgenden kurz «Kurse») bzw. deren Preise auf der Homepage gelten als unverbindliches Angebot. Das Angebot gilt, solange der Kurs auf der Homepage auffindbar und verfügbar ist. Die Angebote von Nothelferkurs.li richten sich ausschließlich an Teilnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und werden ausschließlich im Fürstentum Liechtenstein, Schweiz und der EU durchgeführt. Auf spezielle Anfragen auch global möglich.

 

3. Kurse und Preise:

Der Geschäftsführer kann die Preise frei festlegen und jederzeit ändern. Bei der Kursanmeldung ist der auf der Website veröffentlichte Preis maßgebend. Sind Preise irrtümlich veröffentlicht worden, behält sich der Geschäftsführer vor, dies dem Teilnehmer vor der Kurs-Veranstaltung mitzuteilen, um eine Preiskorrektur zu vereinbaren oder die Kursteilnahme zu stornieren. Die Preise verstehen sich inkl. MWST und werden in CHF angegeben und müssen in dieser Währung beglichen werden.

 

4. Vertragsabschluss:

Mit einer Kursanmeldung kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Geschäftsführer ein bindender Anmeldungsvertrag zustande, der durch die vorliegenden «AGB» reguliert wird.

 

Dadurch entstehen für den Teilnehmer sowie dem Geschäftsführer bestimmte Rechte und Pflichten. Die Kursanmeldung gilt als bestätigt, sobald die Zahlung der Kursgebühren auf dem Bank-Konto von Nothelferkurs.li Mautner verbucht oder mit besonderer Vereinbarung, die schriftlich belegt sein muss, beim Kurs in Bar geleistet wird.

 

Erfolgt die Kursanmeldung weniger als sieben Tage vor dem Kursbeginn, gilt sie automatisch als bestätigt. Bei einer Absage durch den Teilnehmer sind die vollen Kursgebühren zu entrichten.

 

Eine Anmeldung, die nicht über die Website erfolgte (z.B. bei Spezial-Kurse/Übungen), gilt als bestätigt, sobald sich beide Parteien darauf geeinigt haben, z.B. per Mail.

 

In diesem Falle unterliegen auch die Zahlungsbedingungen den getroffenen Vereinbarungen, d.h., die Kursteilnahme gilt u.U. auch vor dem Zahlungseingang als bestätigt. Der Geschäftsführer behält sich das Recht vor, Kurs-Teilnehmer vom vereinbarten Angebot auszuschließen, falls sich diese nicht an die vereinbarten Zahlungsbedingungen halten, wobei die Zahlungsforderung bestehen bleibt.

 

5. Kursgebühr:

Die ausgeschriebene Kursgebühr ist nach ausfüllen des Anmeldeformulars, per Banküberweisung zu entrichten. Die Nichtentrichtung oder nicht fristgerechte Entrichtung (5 Tage) der Kursgebühr führt zur automatischen Löschung der Kursteilnahme.

 

5.1 Kursgebühr/Rechnung/Verzugszinsen:

Sollte es zu einer besonderen Zahlung-Vereinbarung zwischen Nothelferkurs.li und dem Kunden geben, so wird die von Nothelferkurs.li bereits durchgeführte Veranstaltung nachträglich in Rechnung gestellt und mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen aufgeführt. 

Sollte diese nicht fristgerecht per Banküberweisung beglichen werden, so behält sich Nothelferkurs.li das Recht vor, ohne einer weiteren Zahlungsaufforderung, 10% des Rechnung-Betrages zusätzlich als Verzugszins in Rechnung zu stellen.

 

6. Annullierung einer bestätigten Kursteilnahmebestätigung durch Teilnehmer:

Als Annullierungsdatum gilt der Tag, an dem die schriftliche Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer bei info@nothelferkurs.li  eintrifft.

 

Annulliert der Teilnehmer seine Kursteilnahme, erhebt der Geschäftsführer die folgenden Stornierungsgebühren in Prozenten des Kurspreises:

 

20 % bei Annullierung bis (und mit) 31 Tage vor Kursbeginn

50 % bei Annullierung bis (und mit) 15 Tage vor Kursbeginn

100 % bei Annullierung 14 – 0 Tage vor Kursbeginn

 

Die Gebühren werden immer aufgrund des Gesamtpreises berechnet. Sie erlauben es, die Kurse verlässlich zu planen, auch und gerade mit Instruktoren aus dem Ausland sowie speziell angemieteten Locations.

Eine Verschiebung der Kursteilnahme (auf Wunsch der Teilnehmer) ist generell nicht möglich. Stimmt der Geschäftsführer nach bereits erfolgter Kursteilnahmebestätigung in Ausnahmefällen dennoch einer Verschiebung zu, so gelten die Annullierungsfristen weiterhin in Bezug auf die Daten des ursprünglich angemeldeten Kurses.

 

7. Ersatzperson:

Statt die Teilnahmebestätigung zu annullieren, kann der Teilnehmer auch eine Ersatzperson bzw. Ersatzpersonen am Kurs teilnehmen lassen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

a) Die Ersatzperson ist bereit, das gesamte Arrangement der ursprünglichen Teilnehmer zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Ersatzpersonen für einzelne Abschnitte/Tage eines mehrtägigen Kurses sind nicht möglich.

 

b) Der Teilnehmer übermittelt im Vorfeld des Anlasses folgende Angaben der Ersatzperson(en) an den Geschäftsführer: Anrede(n), Vorname(n), Name(n), Wohnadresse, Emailadresse(n) und Telefonnummer(n).

In diesem Falle werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich allfälliger Gebühren rückerstattet oder der Betrag wird auf den Teilnehmerwunsch hin in einen Gutschein umgewandelt.

 

8.0 Annullierung durch den Geschäftsführer:

Der Geschäftsführer behält sich vor, Kurse aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer ungenügenden Teilnehmerzahl abzusagen. Kursgebühren werden in solchen Fällen vorbehaltslos und vollständig rückvergütet. In gegenseitigem Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und der Kurs neu terminiert werden.

Bei Absagen aufgrund von Epidemien, Pandemien, Kriegen oder allgemein höherer Gewalt werden, wenn immer möglich Ersatzangebote organsiert, sobald die Situation dies wieder zulässt. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet oder auf Wunsch in Gutscheine zum gleichen Betrag in CHF umgewandelt. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst, jedoch nicht in Geld zurück konvertiert werden.

 

8.1 Verschiebung des Durchführungsortes:

Der Geschäftsführer behält sich das Recht vor, den Durchführungsort eines Kurses auch kurzfristig zu wechseln, sofern dieser in der gleichen Umgebung oder in zumutbarer Distanz zum ursprünglich angekündigten Kursort liegt.

 

9. Abweisung von Teilnehmern:

Der Geschäftsführer behält sich vor, Teilnehmer nicht in den Kurs aufzunehmen, insbesondere dann, wenn die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird, das minimale Teilnahmealter von 16 Jahren nicht erreicht ist oder Gründe vorliegen, die die reguläre Durchführung des Kursprogramms bremsen oder verunmöglichen. Sind diese Gründe rechtzeitig (mind. 30 Tage vor Kursbeginn) bekannt oder das Verschulden liegt bei dem Geschäftsführer, werden bereits geleistete Zahlungen (abzüglich allfälliger Transaktionsgebühren der Zahlungsabwickler) rückvergütet. In gegenseitigem Einverständnis kann auf eine Rückvergütung verzichtet und die Teilnahme neu terminiert werden.

Stört ein Teilnehmer die Kursvorbereitung und/oder -Durchführung, wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen und verwirkt jeglichen Anspruch auf eine Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen.

 

10. Zahlungsweisen & Rückerstattungen – Kurse:

Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder (durch bestimmte Ausnahme), per Barzahlung am Kursdatum vor Ort. Allfällige Überweisungsgebühren sind durch die Kundschaft zu tragen. Rückerstattungen erfolgen mit der gleichen Zahlungsmethode wie die ursprünglich geleistete Zahlung.

 

11. Unfallversicherung:

Es ist Sache der Teilnehmer, sich gegen Unfälle während der Teilnahme von Kursen, organisiert von  Nothelferkurs.li zu versichern. Für Unfälle, die sich während Kursen oder andere Dienstleistungen ereignen, übernimmt der Geschäftsführer keine Haftung.

 

12. Nichteinhaltung «AGB»:

Bei Nichteinhaltung der «AGB» seitens der Teilnehmer behält sich der Geschäftsführer das Recht vor, den Kursplatz für andere Personen freizugeben.

 

13. Datenschutz:

Der Geschäftsführer erfasst nur personenbezogene Daten, die für den Vertragsabschluss nötig sind. Diese werden ohne die gesonderte Zustimmung der Teilnehmer nicht weiterverarbeitet.

Die Daten werden nur an Drittparteien weitergegeben, wenn dies für die Abwicklung des Kurses notwendig ist. Dies betrifft die leitenden Instruktoren von Kursen oder die administrative Bearbeitung der Kursanmeldung sowie die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und der SSK/SRC/Nothilfe-Ausweisen.

Ausführliche Informationen findet der Teilnehmer in den Datenschutzbestimmungen

 

14. Haftungsausschluss:

Soweit rechtlich zulässig, schließt das Unternehmen Nothelferkurs.li jede Haftung im Zusammenhang mit dessen Angeboten aus.

 

15. Schutzmaßnahmen Pandemien und Epidemien: aufgehoben/2023

Ein allfälliges Schutzkonzept zur Eindämmung von Pandemien und Epidemien wird aufgrund der Vorgaben und Maßnahmen vom Land Liechtenstein oder in der Schweiz vom Bund, Kanton laufend vor Kurs Durchführungen aktualisiert. Änderungen treten jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind für alle teilnehmenden Personen verbindlich, auch für solche, die zu einem Zeitpunkt vor der Aktualisierung dieser Änderungen angemeldet haben.

 

15.1 Weiterhin 3G-Regel für Nothelferkurse / 2G für BLS-Kurse: aufgehoben/2023

Ab Montag, 20. Dezember 2021 galten für Veranstaltungen die Beschränkung auf Geimpfte und Genesene. Diese Regel hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 kommuniziert und am 19. Januar 2022 verlängert. Sie gilt derzeit bis Ende März 2022. Das ASTRA hat kommuniziert, dass für Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende weiterhin die 3G-Regel gilt (geimpft, genesen oder getestet). Dies abgestützt auf Art. 19a der Verordnung über Maßnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Es greife die Ausnahmeregelungen für "behördlich angeordnete Weiterbildungen". Dasselbe gilt auch für Instruktoren-Fortbildungen.

Für BLS-AED-SRC-Kurse oder Kindernotfallkurse gelten jedoch diese Sonderregelung nicht, wie das BAG mitteilt. Öffentliche BLS-AED-SRC-Kurse o.ä. unterliegen daher der 2G-Verschärfung. Der Kursbesuch ist nur für Geimpfte oder Genesene zulässig. Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren. Ebenfalls gilt in allen Kursen eine Maskentragepflicht. Bei allfälligen Fragen verweisen wir auf die Verordnung des Bundes und die kantonalen Vorgaben.

Schutzkonzept für die Teilnahme am Nothilfekurs;

 

15.2 Zusammenfassung: aufgehoben/2023

Die Kurse finden unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß Abklärungen zwischen dem BAG und dem Astra statt. Unsere Kurslokale werden so eingerichtet, dass die größtmöglichen Abstände zwischen den Teilnehmenden gewährleistet werden können. Unabhängig von den kantonalen Regelungen ist bei uns Pflicht, eine Maske während des ganzen Kurses zu tragen. Diese Pflicht gilt auch für unsere Kursleitenden. Die Kursteilnehmenden bringen diese selber mit. Die praktischen Übungen wurden auf ein Minimum reduziert. Für die notwendigen Übungen werden Handschuhe und Desinfektionsmittel von uns zur Verfügung gestellt.

 

15.3 Generelle Informationen: aufgehoben/2023

Sollte der Kursteilnehmer von der Maskentragepflicht befreit sein, bitten wir ein schriftliches Attest vor Kursbeginn, per E-Mail an info@nothelferkurs.li zuzusenden. Die Eigenverantwortung bleibt wichtig: Vor einer Ansteckung schützen wir uns, indem wir die Hände regelmäßig mit Seife waschen und Abstand halten. Sollte der Teilnehmer Krankheitssymptome aufzeigen, die unter bag.admin.ch aufgelistet sind, bitten wir den Teilnehmer, uns darüber zu informieren und vom Kurs fernzubleiben, um sich selbst und andere zu schützen. Ein striktes Befolgen der Weisungen des BAG wäre ratsam. Bei einer Missachtung der Schutzmaßnahmen sind unsere Kursleitenden befugt, Teilnehmende vom Kurs auszuschließen. Das Kursgeld wird dabei nicht rückerstattet.

 

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen dem Geschäftsführer und dem Kursteilnehmer untersteht ausschließlich dem liechtensteinischen Recht. Gerichtsstand ist Vaduz.

 

Aktualisiert: März23, PA